Ortsbürgergemeindeversammlung
Ort
Aula DorfTramstrasse 26
5034 Suhr
Informationen
- Voraussetzungen
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig die Versammlungsvorlage mit Stimmrechtsausweis zugestellt.
Stimmberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle Suhrer Einwohner und Einwohnerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die das Suhrer Ortsbürgerrecht besitzen.