4. Juni 2026, 19.30 Uhr

Ort

Aula Dorf
Tramstrasse 26
5034 Suhr

Kontakt

Gemeindekanzlei, Tel. 062 855 56 24
gemeindekanzlei@suhr.ch

Informationen

Voraussetzungen

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig die Versammlungsvorlage mit Stimmrechtsausweis zugestellt.

Stimmberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle Suhrer Einwohner und Einwohnerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die das Suhrer Ortsbürgerrecht besitzen.