Die Ortsbürgergemeinde Suhr wünscht Verstärkung. Sie lädt alle Personen, die in Suhr aufgewachsen sind oder schon länger hier wohnen, ein, sich ins Ortsbürgerrecht aufnehmen zu lassen. Es gibt keine Einkaufsgebühr. Mitzubringen sind ein guter Leumund, eine Verbundenheit mit Suhr und ein Interesse an der aktiven Teilnahme am Dorfleben, der Kultur und am Erhalt des Waldes. Ein möglicher Erwerb des Ortsbürgerrechtes setzt das Einwohnerbürgerrecht voraus. Als Gesuch um Aufnahme ins Ortsbürgerrecht genügt ein einfaches Schreiben an den Gemeinderat.

Merkblatt zum Erwerb des Ortsbürgerrechts von Suhr

Waldumgang
Beim traditionellen Waldumgang erfahren und erleben Sie an verschiedenen Posten Wissenswertes zu aktuellen Waldthemen