Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

Ein Fristerstreckungsgesuch für die Steuererklärung können Sie unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen. 

Bitte beachten Sie: Für Steuererklärungen, welche bis zum 30. Juni des entsprechenden Jahres eingereicht werden, muss kein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden.

Zugehörige Objekte