Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (z.B. wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird.

Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt. Der Auszug kann telefonisch oder am Schalter des Steueramtes bezogen werden.

Zugehörige Objekte