Die Gemeindezweigstelle SVA ist zuständig für die Abgabe und Kontrolle der Formulare betreffend AHV, IV, EL, HE, Hilfsmittel der AHV/IV sowie die Erfassung und Mutation von Firmen, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätige und Hausdienstarbeitgeber. Sie bietet
Beratung und Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare an. Die Berechnung der Ansprüche und die Auszahlung werden von den Sozialversicherungen des Kantons Aargau (SVA), Ausgleichskasse, durchgeführt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der
Sozialversicherungsanstalt des Kantons AG (SVA).

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Soziales Suhr, 062 855 57 70 bzw. soziales@suhr.ch.

 

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