Besuchsaufenthalt
Besuchsaufenthalt für visumspflichtige AusländerInnen
Möchte eine Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat seines Wohnortes ein Visum beantragen. Das Formular wird dem Besucher ausgehändigt und dieser schickt das Gesuch an den Gastgeber in der Schweiz.
Der Gastgeber muss die erhaltene Verpflichtungserklärung beim Einwohner- und Kundendienst abgeben. Diese Erklärung wird ans Amt für Migration und Integration weitergeleitet. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Preis
Zugehörige Objekte
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A0720_Merkblatt_Besuchsaufenthalt_fuer_visumpflichtige_Auslaenderinnen_und_Auslaender-2.pdf (PDF, 23.22 kB) | Download | 0 | A0720_Merkblatt_Besuchsaufenthalt_fuer_visumpflichtige_Auslaenderinnen_und_Auslaender-2.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |