
Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Einwohnerkontrolle ist für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.
Für eine Auskunft benötigen wir:
- schriftliche Anfrage (auch per E-Mail möglich)
- Interessensnachweis
- adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |