Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Der Einwohner- und Kundendienst ist für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.

Für eine Auskunft benötigen wir:

  • schriftliche Anfrage (auch per E-Mail möglich)
  • Interessensnachweis
  • adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert


Es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

Preis

20.00

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