Meldebestätigung (Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis)
Dieser Ausweis wird jedem Neuzuzüger als Quittung für den deponierten Heimatschein oder Heimatausweis zugestellt. Ebenfalls wird dieser bei Erreichen der Volljährigkeit zugestellt.
Bei folgenden Änderungen erhalten Sie eine neue Meldebestätigung:
- Heirat
- Verwitwung
- Scheidung
- Adressänderung
- Namensänderung
Bei einem allfälligen Wegzug ist dieser Ausweis dem Einwohner- und Kundendienst gegen Herausgabe der Schriften abzugeben.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |