
Hundetaxe
Wer am 1. Mai einen über drei Monate alten Hund besitzt, ist verpflichtet, diesen in die Hundekontrolle der Gemeinde eintragen zu lassen.
Für die nach dem 1. November bis 30. April taxpflichtigen Hunde ist nur die halbe Gebühr zu zahlen.
Um den Hund einzulösen, bitten wir Sie mit folgenden Dokumenten bei uns vorzusprechen:
• Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Impfausweis genannt) inkl. Mikrochip-Nummer
• ggf. Halteberechtigung für "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" (siehe Merkblatt)
• Die Taxe von Fr. 120.00 bzw. Fr. 60.00 ist bar oder mit Karte (Maestro oder Post) zu begleichen.
Die bereits registrierten Hundehalter erhalten eine Rechnung für die Hundetaxe. Diese befreit Sie jedoch nicht von ihrer Meldepflicht an den Einwohner- und Kundendienst über den Abgang oder die Neuanschaffung eines Hundes.
Ausserdem möchten wir darauf hinweisen, dass alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen sowohl dem Einwohner- und Kundendienst als auch der AMICUS (www.amicus.ch oder 0848 777 100) zu melden sind.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf | Download | 0 | Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf |
Hunde_im_Aargau_A4_2016.pdf | Download | 1 | Hunde_im_Aargau_A4_2016.pdf |
AMICUS_Prozessu776bersicht_Tierhalter_DE.PDF | Download | 2 | AMICUS_Prozessu776bersicht_Tierhalter_DE.PDF |
Merkblatt_Hundekontrolle.pdf | Download | 3 | Merkblatt_Hundekontrolle.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |