Hundekontrolle
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV).
An- und Abmeldung (infolge Tod des Hundes oder Besitzerwechsel)
Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes (ab dem dritten Lebensmonat) melden Sie sich unter folgender E-Mail Adresse einwohnerdienste@suhr.ch mit Beilage des Heimtierausweises oder direkt am Schalter des Einwohner- und Kundendienstes. Besitzende eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns bitte immer eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu.
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Taxe
Für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf der Gemeinde gemeldet sind, wird im Mai die Hundetaxe fällig. Die gemeldeten Hunde müssen mit den in AMICUS registrierten Hunden abgeglichen werden. Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.
AMICUS
AMICUS ist die schweizerische Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Adressdaten der Personen werden durch die Gemeinde mutiert. Weitere Infos siehe unter www.amicus.cExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf (PDF, 3.57 MB) | Download | 0 | Hunde_mit_erhoehtem_Gefaehrdungspotenzial.pdf |
| Hunde_im_Aargau_A4_2016.pdf (PDF, 3.06 MB) | Download | 1 | Hunde_im_Aargau_A4_2016.pdf |
| Merkblatt_Hundekontrolle (PDF, 159 kB) | Download | 2 | Merkblatt_Hundekontrolle |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |