Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern

28. September 2026

Wer ein Grundstück an öffentlichen Strassen und Gehwegen besitzt, wird gebeten, Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr und die Sichtzonen nicht beeinträchtigen. Auch sollten die Hausnummern von der Strasse her ersichtlich sein.

Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4.50 m und bei Gehwegen 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind auf das March zurückzuschneiden.

Besondere Beachtung ist Pflanzen im Bereich von Strasseneinmündungen zu schenken, weil diese die Verkehrsübersicht einengen.

Wir bitten die Eigentümerschaften von Liegenschaften, ihre Hecken, Bäume und Sträucher in diesem Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden.

Besten Dank.

Bauverwaltung Suhr