Lärmintensive Bauarbeiten befristet frühmorgens und über Mittag zulässig

19. August 2026

Aufgrund der hohen Temperaturen wird gestützt auf §10 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Suhr wird für die Zeit bis 31. August 2026 eine befristete Ausnahmebewilligung für Bauarbeiten im Freien erteilt.

Während dieses Zeitraums dürfen Bauarbeiten bereits ab 06.00 Uhr aufgenommen werden. Arbeiten während der Mittagszeit sind zulässig, sofern den Arbeitnehmenden eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten gewährt wird. Damit können die körperlich anspruchsvollen Arbeiten vermehrt in die kühleren Morgenstunden verlegt und der Arbeitstag früher beendet werden.

Die Nachtruhe gemäss §11 des Polizeireglements sowie die übrigen Bestimmungen des Polizeireglements, des Arbeitsgesetzes und der übrigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften bleiben vorbehalten.