Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro 2023

6. September 2023

Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (1 Sitz)
Anmeldeverfahren, 1. Wahlgang

Am Sonntag, 19. November 2023, findet die Ersatzwahl einer Stimmenzählerin bzw. eines Stimmenzählers für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises Suhr zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 6. Oktober 2023, 12.00 Uhr, am Schalter der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder unter www.suhr.ch (Suchbegriff: Wahlanmeldung) bezogen werden.

Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde Suhr wahlfähige Person als Kandidat:in gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde, als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei Suhr gerne zur Verfügung.
Telefon 065 855 56 21
rene.sandmeier@suhr.ch