31. Oktober 2022

2. Wahlgang Ersatzwahl Bezirksrichteramt Aarau

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Suhr erhielten mit den Wahlunterlagen für den 27. November 2022 irrtümlicherweise einen Stimmrechtsausweis mit falschem Titel und falschem Datum. Der Stimmrechtsausweis ist trotz dieses Fehldrucks gültig! Er ist für die Teilnahme am Urnengang zwingend zu verwenden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir entschuldigen uns für dieses Versehen und die entstandenen Umstände.

Wahlbüro Suhr