Information über den Eingang der Anmeldungen zum zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen (Vizegemeindepräsident)

6. Oktober 2021

Die Eingabefrist für die Anmeldungen zum zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für den Sitz als Vizegemeindepräsident ist am 6. Oktober 2021, um 12.00 Uhr abgelaufen.

Für folgende Funktion wurden gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind. Deshalb ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen ab Publikation anzusetzen:

  • Vizegemeindepräsident (1 Sitz)

14.10.2021     Inserat Nachmeldefrist (Einleitung stille Wahlen)
19.10.2021     Ablauf Nachmeldefrist / Stille Wahlen (sofern gleichviel oder weniger Kandidaten als Sitze)

Zugehörige Objekte

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