Anmeldeverfahren für den 2. Wahlgang Vizegemeindepräsident*in

26. September 2021

Nachdem im ersten Wahlgang am Sonntag, 26. September 2021 nicht alle Wahlen zu Stande gekommen sind, wird am 28. November 2021 für folgendes Amt ein zweiter Wahlgang durchgeführt:

- Vizegemeindepräsident*in

Gültige Stimmen als Vizegemeindepräsident*in kann nur erhalten, wer im 1. Wahlgang bereits als Mitglied des Gemeinderats gewählt wurde.

Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch
mindestens zehn Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Anmeldungen müssen am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Namen der angemeldeten Kandidat*innen werden unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist innert sechs Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen (§ 33 GPR).

Zugehörige Objekte

Name
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