Nachmeldefrist 1. Wahlgang Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission
Die Eingabefrist für die Anmeldungen zum ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen ist am 13. August 2021, um 12.00 Uhr abgelaufen.
Bei folgenden Funktionen findet am 26. September 2021 die Urnenwahl statt:
- Gemeinderat
- Gemeindepräsident*in
- Vizegemeindepräsident
- Finanzkommission
- Wahlbüro
Für folgende Funktion wurden gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind. Deshalb ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen ab Publikation anzusetzen:
- Steuerkommission
19.08.2021 Inserat Nachmeldefrist (Einleitung stille Wahlen)
24.08.2021 Stille Wahlen (sofern gleichviel oder weniger Kandidat*innen als Sitze)
(Bei den Gemeinderatswahlen sowie den Wahlen für Gemeindepräsident*in und Vizegemeindepräsident*in ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich.)
Zugehörige Objekte
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P2_Publikation_Nachmeldefrist_2021.pdf | Download | 0 | P2_Publikation_Nachmeldefrist_2021.pdf |