Steuern - Stundungsgesuch / Erlassgesuch

Gemäss Aargauischem Steuergesetz können in besonderen Härtefällen offene Steuern, Zinsen, Bussen und Kosten erlassen werden, wenn die Bezahlung der Steuerschuld auf Grund von ausserordentlichen Umständen in einem krassen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners steht (§ 230 StG). Die Erlassgesuche sind schriftlich beim Gemeinderat, 5034 Suhr einzureichen.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon