Steuern - Fristverlängerung Einreichen Steuererklärung
Bitte beachten Sie: Für Steuererklärungen, welche bis zum 30. Juni 2019 eingereicht werden, muss kein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden.
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Steuern | 062 855 56 45 | steuern@suhr.ch |