Regelung Unterhalt

Seit im Jahre 2013 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, das sogenannte Familiengericht, als Ablösung der Vormundschaftsbehörde eingeführt wurde, fungiert die Gemeinde Suhr als Beratungsstelle bei der Regelung des Unterhalts für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern.

Mit der Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft wird auch die Unterhaltspflicht begründet. Jedes Kind hat von Gesetzes wegen das Recht auf einen angemessenen Unterhalt. Nicht miteinander verheirateten Eltern wird die Regelung mittels Unterhaltsvertrag vor allem bei getrenntem Wohnsitz empfohlen. Der Unterhaltsbeitrag soll dem Bedarf des Kindes (Nahrung, Kleidung, Versicherungen, Unterkunft, Betreuung, Ausbildung, Freizeit usw.) sowie dem Lebensstandard und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen.

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Kreisschreiben Empfehlungen Bemessung von Kindesunterhalt 2017.pdf Download 0 Kreisschreiben Empfehlungen Bemessung von Kindesunterhalt 2017.pdf
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