Meldung - Bewilligungen Einzelanlässe und Gastgewerbe (Wirtebewilligungen)
Einzelanlässe
Um die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, sobald ein Einzelanlass, z.B. ein Dorffest, Musik-, Turnerabend oder Tanzanlass stattfindet, dass das MeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausgefüllt und der Regionalpolizei (Repol) Suret eingereicht wird. Sie prüft anschliessend Ihr Gesuch und erstellt die Einzelanlassbewilligung sowie die allfällige Bewilligung zum Verkauf und Ausschank von Spirituosen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Regionalpolizei (Repol) Suret, Mühleweg 1a, 5034 Suhr, rolf.wohlgemuth@repol.ag.ch und markus.blaser@repol.ag.ch, Telefon 062 835 69 00.
Wirtetätigkeit
Gemäss § 6 Gastgewerbeverordnung (GGV) besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss. Eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle über dem Einkaufspreis abgegeben werden (§ 1 Abs. 1 GGV).
Wenn Sie beabsichtigen, einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen, nehmen Sie bitte vorgängig mit der Gemeindekanzlei, Frau Isabella Reck, Kontakt auf. Für die Wirtetätigkeit ist grundsätzlich ein Fähigkeitsausweis notwendig. Die besonderen Betriebsarten, welche ohne Fähigkeitsausweis wirten dürfen, werden im § 3 GGV definiert. Über den Erwerb des Fähigkeitsausweises können Sie sich auf der Webseite des Kantons AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informieren.
Verwenden Sie das Meldeformular für Lebensmittel- und GebrauchsgegenständebetriebeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für die Bewilligung zum Ausschank und Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung. Wenn Sie in Ihrem Gastwirtschaftsbetrieb Spirituosen verkaufen oder abgeben, brauchen Sie zudem eine Kleinhandelsbewilligung (mittels erwähntem Meldeformular einzuholen).
Füllen Sie das Meldeformular stets vollständig und wahrheitsgetreu aus. Das Meldeformular ist jeweils online an das Amt für Verbraucherschutz zu übermitteln. Zudem ist ein unterschriebener Ausdruck direkt der Gemeindekanzlei einzureichen (per Post oder an gemeindekanzlei@suhr.ch). Für Fragen steht die Gemeindekanzlei, Frau Isabella Reck, gerne zur Verfügung. Wichtige Informationen können zudem unter der Webseite des Kantons AargausExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnommen werden.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 062 855 56 24 | gemeindekanzlei@suhr.ch |