Informationen zum 2. Wahlgang für das Amt des Vizegemeindepräsidiums

8. Oktober 2025
Im ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025 hat keine der Kandidatinnen und keiner der Kandidaten das absolute Mehr für das Amt des Vizegemeindepräsidiums erreicht, sodass der zweite Wahlgang einberufen wurde.

Im ersten Wahlgang konnten alle fünf Sitze des Gemeinderates besetzt werden. Aus diesem Kreis ist für das Amt des Vizegemeindepräsidiums wählbar, wer innerhalb von zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang von mindestens zehn Stimmberechtigten aus Suhr als Kandidatin oder Kandidat vorgeschlagen wird. Die Anmeldefrist endete am Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 12.00 Uhr.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für den zweiten Wahlgang wurden die folgenden  gültigen Kandidaturen fristgerecht eingereicht.

Vizegemeindepräsidium (1 Sitz)

  • Baumann, Thomas, 1960, von Mülligen AG, Galeggenweg 3, Grüne/Zukunft Suhr, bisher
  • Hämmerli, David, 1985, von Suhr AG, Forellenweg 7, IG pro Suhr, neu

Der Urnengang für den zweiten Wahlgang für das Vizegemeindepräsidium findet am 30. November 2025 statt.

Hinweise

  • Im zweiten Wahlgang können nur die angemeldeten Personen gültige Stimmen erhalten.
  • Nachdem mehr Kandidaturen eingereicht wurden, als Sitze zu vergeben sind, ist die sogenannte "stille Wahl" nicht möglich.

5034 Suhr, 8. Oktober 2025

Wahlbüro Suhr