Steuerkommission/Ersatz Nachmeldeverfahren 1. Wahlgang für die Amtsperiode 2026/2029

19. August 2025
Als Einleitung für die sogenannten stillen Wahlen sieht das Gesetz bei Gemeindekommissionen im ersten Wahlgang eine Nachmeldefrist vor. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 30a Abs. 1 GPR). Damit kann auch eine Urnenwahl erwirkt werden.

Für die nachstehenden Funktionen wurden innerhalb der gesetzten Frist folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet.

Steuerkommission (3 Sitze)

  • Pauli, Urs, 1962, von Schwarzenburg BE, Sonneckweg 3, parteilos/Zukunft Suhr, bisher
  • Hämmerli, Michel, 1959, von Suhr AG und Vinelz BE, Gartenweg 6, parteilos, bisher
  • Jost, Thomas, 1964, von Suhr AG und Sursee LU, Schmittegasse 13, parteilos, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

Reck, Isabella, 1993, von Schüpfheim LU, Reiden LU und Safenwil AG, Anna Heer Strasse 6, parteilos, neu

Weil gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen ab Publikation im Landanzeiger vom 21. August 2025 anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus Suhr zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis Dienstag, 26. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf www.suhr.ch Online-Schalter (Suchbegriff: Wahlanmeldung 1. Wahlgang) bezogen werden.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen durch das Wahlbüro Suhr als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt. (§ 30a GPR).

5034 Suhr, 19. August 2025

Wahlbüro Suhr