
Friedhof Suhr - Grabräumungen ab 13. Oktober 2025
Die Gemeinde Suhr beabsichtigt, ab 13. Oktober 2025 die
- Erdbestattungs-Reihengräber im Feld 4, Nummer 670 bis 701; die
- Kindergräber im Feld 1, Nummer 38 bis 40 und die
- Urnen-Reihengräber im Feld 2, Nummer 438 bis 461 sowie im Feld 1,
Nummer 462 bis 473 - Urnenwandgräber D, E, F im Friedhof Lätt
zu räumen. Die betroffenen Grabplätze sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.
Gestützt auf Art. 26 des Bestattungsreglements wird den Angehörigen Gelegenheit gegeben, die Grabstätten bis Freitag 10. Oktober 2025 zu räumen. Nach diesem Termin fällt das Verfügungsrecht über die nicht abgeholten Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde.
Für weitere Auskünfte stehen der Friedhofgärtner, Herr Beat Frei, Tel. 079 887 48 51, friedhof@suhr.ch und das Bestattungsamt Suhr, Tel. 062 855 56 21, bestattungsamt@suhr.ch, gerne zur Verfügung.
Gestützt auf Art. 26 des Bestattungsreglements erfolgen die Publikationen im Landanzeiger (amtliches Publikationsorgan) am 10. und 24. Juli 2025.
GEMEINDERAT SUHR