
Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029, Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Es sind gemäss Gemeindeordnung die folgenden Mitglieder in die Behörden und Kommissionen zu wählen:
- Gemeinderat, 5 Mitglieder, mit gleichzeitiger Wahl Gemeindepräsident/in und Vizegemeindepräsident/in
- Finanzkommission, 5 Mitglieder
- Steuerkommission, 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied
- Wahlbüro, 11 Mitglieder (Stimmenzähler/innen)
Anmeldeverfahren/Wahlvorschläge/Frist
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises Suhr zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Anmeldung rechtzeitig eingereicht haben, werden auf dem neutralen Informationsblatt aufgelistet, welches mit den Wahlunterlagen versandt wird. Im ersten Wahlgang kann jedoch jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidateninnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der der Gemeindekanzlei neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Für die Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindepräsident/in und Vizegemeindepräsident/in finden im ersten Wahlgang zwingend Urnenwahlen statt (stille Wahlen sind erst im zweiten Wahlgang möglich). Eine Person kann als Gemeindepräsident/in oder Vizegemeindepräsident/in nur angemeldet werden, wenn sie gleichzeitig eine Anmeldung als Gemeinderat oder Gemeinderätin einreicht.
Der allfällige zweite Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
5034 Suhr, 22. Mai 2025
GEMEINDERAT SUHR