2. Wahlgang Ständeratswahlen und Kantonale Abstimmungen

Informationen

Datum
27. November 2011
Lokalität
Parterre Gemeindehaus (Altes Schulhaus), Tramstrasse 14, 5034 Suhr
Kontakt
Wahlbüro Suhr, Gemeindekanzlei, Tramstrasse 14, Postfach 128, 5034 Suhr

Kantonale Vorlagen

2. Wahlgang - Ständeratswahlen vom 23. Oktober 2011 im Kanton Aargau

Ebene
Kanton
Art
-

Aargauische Volksinitiative «Jagen ohne tierquälerisches Treiben» vom 13. Oktober 2010

Beschreibung
Die Volksinitiative «Jagen ohne tierquälerisches Treiben» verlangt die Änderung des Jagdgesetzes.
Ebene
Kanton
Art
-

Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz), Änderung vom 7. Juni 2011

Beschreibung
Für Grossratswahlen ist die Einführung eines direkten Quorums vorgesehen. Neu soll eine Partei nur noch im Grossen Rat vertreten sein, wenn sie wenigstens in einem einzigen Bezirk mindestens 5 % der Stimmen erhält, oder wenn sie gesamtkantonal einen Wähleranteil von mindestens 3 % erreicht. Damit lässt sich inskünftig eine Zersplitterung der politischen Kräfte im Grossen Rat vermeiden.
Ebene
Kanton
Art
-

Hundegesetz (HuG) vom 15. März 2011

Beschreibung
Im Zentrum des neuen kantonalen Hundegesetzes (HuG) steht der Schutz der Bevölkerung. Das HuG setzt auf Eigenverantwortung der Hundehaltenden und nicht auf Verbote und übermässige Einschränkungen. Dafür werden die Hundehaltenden vermehrt in die Pflicht genommen: Wer einen sogenannten Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial («Kampfhund») halten will, benötigt eine kantonale Halteberechtigung und muss zusammen mit dem Hund eine vertiefte Ausbildung und eine Prüfung absolvieren.

Weitere Themen des neuen HuG sind die Zuständigkeiten im Hundewesen, die Pflichten der Hundehaltenden, der Umgang mit verhaltensauffälligen Hunden, die Hundekontrolle und die Hundetaxe. Das HuG soll das geltende Hundegesetz aus dem Jahr 1871 ablösen.
Ebene
Kanton
Art
-

Verfassung des Kantons Aargau (Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar), Änderung vom 3. Mai 2011

Beschreibung
Die vierjährigen Amtsperioden des Grossen Rats, des Regierungsrats sowie der Bezirks- und Kreisbehörden beginnen heute jeweils am 1. April. Im Gegensatz dazu fangen die kantonalen Rechnungsjahre am 1. Januar an. Inskünftig soll der Beginn der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre einheitlich am 1. Januar erfolgen. Damit lässt sich die gewünschte Kongruenz zwischen finanziellen Verantwortlichkeiten und Amtstätigkeiten der Behörden herstellen. Ausserdem ist vorgesehen, dass die Grossrats- und Regierungsratswahlen inskünftig gleichzeitig stattfinden. Damit können sich die Parteien auf einen einzigen Wahltermin konzentrieren und die Wahlberechtigten müssen weniger oft an die Urne gerufen werden.
Ebene
Kanton
Art
-

Zugehörige Objekte

Name
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