Informationen

Datum
5. Juni 2016
Lokalität
Gemeindeverwaltung (Altes Schulhaus), Tramstrasse 14, 5034 Suhr, Parterre
Kontakt
gemeindekanzlei@suhr.ch
Beschreibung
siehe einzelne Vorlagen.

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative vom 30. Mai 2013 "Pro Service public"

Beschreibung
Worum geht es?

Die Initiative verlangt, dass der Bund und die bundesnahen Unternehmen im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben. Die Löhne in diesen Unternehmen dürfen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Pro Service public» annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Initiative mit 196 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt, der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen"

Beschreibung
Worum geht es?

Die Initiative verlangt vom Bund die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dieses soll es der ganzen Bevölkerung ermöglichen, ein menschenwürdiges Dasein zu führen und am öffentlichen Leben teilzunehmen, unabhängig von einer Erwerbsarbeit.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» annehmen?


Die Haltung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Initiative mit 157 zu 19 Stimmen bei 16 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 40 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative vom 10. März 2014 "Für eine faire Verkehrsfinanzierung"

Beschreibung
Worum geht es?

Die Initiative verlangt, dass die Mineralölsteuer auf Treibstoffen nur für Ausgaben im Strassenverkehr verwendet wird. Der Ertrag daraus steht heute je zur Hälfte für den Strassenverkehr und für die übrigen Aufgaben des Bundes zur Verfügung.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Initiative mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 32 zu 4 Stimmen bei 9 Enthaltungen.


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Ebene
Bund
Art
Initiative

Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)

Beschreibung
Worum geht es?

Mit der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden: Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen sollen unter strengen Voraussetzungen genetisch untersucht werden dürfen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
(Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 26 zu 10 Stimmen bei 9 Enthaltungen.


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Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG)

Beschreibung
Worum geht es?

Asylverfahren dauern heute oft sehr lange. Bundesrat und Parlament wollen das Asylwesen mit beschleunigten und fairen Verfahren grundlegend erneuern. Gegen diese Revision des Asylgesetzes wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG) annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Asylgesetzes anzunehmen.

Der Nationalrat hat der Vorlage mit 138 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, der Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen.


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Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Kantonale Vorlagen

Neuregelung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Volksinitiative und Gegenvorschlag)

Beschreibung
Die familienergänzende Kinderbetreuung erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung und verbessert die gesellschaftliche Integration der Kinder. Die Chancen auf eine erfolgreiche Schulzeit und spätere Erwerbstätigkeit verbessern sich. Diese positiven Auswirkungen stellen sich jedoch nur ein, wenn genügend bezahlbare Betreuungsangebote vorhanden sind. Nur rund die Hälfte der Aargauer Gemeinden verfügen über Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung. In Hinsicht auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel ist es wichtig, dass insbesondere hochqualifizierte Frauen im Erwerbsprozess verbleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen familienergänzende Kinderbetreuungsangebote für die Erziehungsberechtigten finanziell tragbar sein.

Die Volksinitiative «"Kinder und Eltern" für familienergänzende Betreuungsstrukturen» will eine umfassende Neuregelung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Einzelheiten sollen weitgehend durch den Regierungsrat und damit für den ganzen Kanton einheitlich festgelegt werden. Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) (Gegenvorschlag) regelt nur die wesentlichen Grundzüge. Den Gemeinden wird ein grosser Handlungsspielraum eingeräumt, so dass auf die lokalen Verhältnisse Rücksicht genommen werden kann.

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die Volksinitiative aufgrund des Umfangs und der Tiefe der Regelungen zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme.


Vorlage 6a: Aargauische Volksinitiative «"Kinder und Eltern" für familienergänzende Betreuungsstrukturen» vom 9. April 2013 (Hauptabstimmung)

Die Volksinitiative sieht Betreuungsangebote bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit vor und legt die Betreuungsformen der Leistungserbringer verbindlich fest. Im ganzen Kanton sollen einheitliche Qualitätsstandards gelten. Der Regierungsrat legt die Eckwerte der Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten einheitlich fest. Bei der Beitragsbemessung wird den finanziellen und familiären Verhältnissen der Erziehungsberechtigten Rechnung getragen. Gemäss Volksinitiative finanzieren die Erziehungsberechtigten, die Gemeinden und der Kanton die familienergänzende Kinderbetreuung.


Vorlage 6b: Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz; KiBeG) vom 12. Januar 2016 (Gegenvorschlag)

Der Gegenvorschlag will die Gemeinden verpflichten, den Zugang zu familienergänzenden Betreuungsangeboten für Kinder bis zum Ende der Primarschule sicherzustellen. Die Gemeinden legen die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer fest. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, die Gemeinden beteiligen sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.

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Ebene
Kanton
Art
Initiative

Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben (Änderung EG ZGB)

Beschreibung
Am 16. März 2010 reichte die SVP-Fraktion eine Motion betreffend Anwendung des Kostendeckungsprinzips bei grundbuchlichen Vorgängen ein. Die rechtliche Umsetzung dieser Motion, welche vom Grossen Rat überwiesen worden ist, erfordert eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) sowie die Aufhebung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben, in welchem die Steueranteile in den Grundbuchabgaben enthalten sind.

Die Grundbuchabgaben für gewisse grundbuchliche Vorgänge (unter anderem Liegenschaftenkäufe oder Errichtungen von Schuldbriefen) bestehen aus einem Gebühren- und einem Steueranteil. Letzterer soll nach Meinung der Mehrheit des Grossen Rats abgeschafft werden. Neu sollen stattdessen nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden. Aufgrund der beschlossenen Staffelung der Abschaffung des Steueranteils führt diese für die Jahre 2018 und 2019, abhängig vom Geschäftsgang der Grundbuchämter, zu einer Reduktion der Einnahmen um jährlich rund 16,5 Millionen Franken. Ab dem Jahr 2020 werden es jährlich rund 33 Millionen Franken sein, die zur Erfüllung wichtiger Staatsaufgaben fehlen werden.

Ein Ja zur Gesetzesänderung bedeutet die gestaffelte Abschaffung des Steueranteils und den Wegfall dieser Einnahmequelle für die Erfüllung kantonaler Aufgaben. Der Wegfall des Steueranteils führt zu einer finanziellen Entlastung der an grundbuchlichen Vorgängen (vor allem Handänderungen, Errichtung von Grundpfandrechten etc.) beteiligten Personen.

Ein Nein zur Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die Steuereinahmen auf grundbuchlichen Vorgängen beibehalten werden. Dem Staatshaushalt würden diese Einnahmen zur Finanzierung von wichtigen Aufgaben wie beispielsweise Sicherheit, Bildung und Gesundheit weiterhin erhalten bleiben.

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Ebene
Kanton
Art
Behördenreferendum

Zugehörige Objekte

Name
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