Ein- und Auszugsanzeigen
Sie sind Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betraut? Dann sind Sie verpflichtet dem Einwohner- und Kundendienst Ihre Mieter bekannt zu geben wenn diese ein- um- oder ausziehen. Für die Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.
Sie können die Ein- und Auszugsmeldungen elektronisch dem Einwohner- und Kundendienst übermittelt werden. Klicken Sie dazu hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Natürlich können Sie die Meldung weiterhin mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular machen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Einzugs-_Auszugsanzeige_Vermieter.dotx (DOTX, 15 kB) | Download | 0 | Einzugs-_Auszugsanzeige_Vermieter.dotx |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohner- und Kundendienst | 062 855 56 56 | einwohnerdienste@suhr.ch |