Sie sind Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betraut? Dann sind Sie verpflichtet dem Einwohner- und Kundendienst Ihre Mieter bekannt zu geben wenn diese ein- um- oder ausziehen. Für die Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.

Sie können die Ein- und Auszugsmeldungen elektronisch dem Einwohner- und Kundendienst übermittelt werden. Klicken Sie dazu hier.

Natürlich können Sie die Meldung weiterhin mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular machen.

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