Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso

Die Sachbearbeitung Alimentenbevorschussung und Inkasso ist zuständig für die Ausrichtung von Alimenten an Unmündige und Personen in Ausbildung bis zum 20. Altersjahr, sofern der verpflichtete Elternteil die Unterhaltspflicht nicht erfüllt, die voraussichtlichen Jahreseinkünfte nicht über den festgelegten Grenzbeträgen liegen und kein steuerbares Einkommen vorhanden ist.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Soziales Suhr 062 855 57 70

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