Abmeldung
Zuständiger Bereich: Einwohner- und Kundendienst Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie den Wegzug innert 14 Tagen persönlich am Schalter des Einwohner- und Kundendienstes oder über ag.eumzug.swiss melden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Preis: 0 Fr.
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