Bei Todesfällen einer in Suhr wohnhaft gewesenen Person erledigt das Bestattungsamt Suhr die Bestattungsformalitäten und setzt in Absprache mit Ihnen Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung und der Abdankung fest. Das Bestattungsamt ist der Gemeindekanzlei angegliedert und befindet sich im "alten Schulhaus", 2. OG (Tramstrasse 14, 5034 Suhr).

In der Wahl des Bestattungsinstitutes sind die Angehörigen frei.

Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung können Sie mit unten angehängtem Formular "Erklärung über die Bestattungsart (Bestattungswunsch)" festlegen. Das ausgefüllte Formular ist dem Bestattungsamt abzugeben.

Bestattung Auswärtiger: Für die Beisetzung von nicht in Suhr wohnhaft gewesenen Personen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei Suhr (Telefonnummer 062 855 56 21) bzw. vorgängig an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen sowie die Gebühren für auswärtige Todesfälle im Bestattungsreglement der Gemeinde Suhr (siehe unten).

Todesfälle sind umgehend, spätestens jedoch innert zwei Tagen seit Eintreten des Todes dem Bestattungsamt zu melden.

Bei Todesfällen ausserhalb eines Spitals oder Heimes sind dem Bestattungsamt folgende Dokumente dabzugeben:

  • ärztliche Todesbescheinigung (Original, sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein
  • Ausländerinnen und Ausländer geben - falls kein Familienbüchlein vorliegt - Eheschein oder Geburtsschein sowie den Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person ab.
     

Bestattungszeiten in Suhr siehe Merkblatt

Kontakt

Bestattungsamt / Friedhof
Tramstrasse 14
Postfach
5034 Suhr
Tel. 062 855 56 21
Fax 062 842 02 82
bestattungsamt@suhr.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr

14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

07.30 durchgehend

bis 15.30 Uhr

Personen

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