Eidgenössische Abstimmungen / Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2018/2021

Informationen

Datum
24. September 2017
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René Sandmeier
Beschreibung
siehe einzelne Vorlagen

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit") (BBl 2017 2383)

Beschreibung
Worum geht es?
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln soll auch in Zukunft sichergestellt werden. Der neue Verfassungsartikel verlangt, dass der Bund die dafür nötigen Voraussetzungen schafft.

Abstimmungsfrage
1. Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit annehmen? (Direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»).

Die Haltung von Bundesrat und Parlament
1. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Bundesverfassung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 175 zu 5 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 36 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBL 2017 2381)

Beschreibung
Worum geht es?
Die beiden Vorlagen sollen die Renten der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge mit Entlastungsmassnahmen und zusätzlichen Einnahmen sichern. Die Reform vereinheitlicht das Rentenalter von Mann und Frau bei 65 Jahren. Sie ermöglicht gleichzeitig die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren und verbessert die Altersvorsorge von Personen mit Teilzeitarbeit und tiefen Einkommen.

Abstimmungsfragen
2. Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer annehmen?

3. Wollen Sie das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament
2. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Bundesverfassung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 101 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 27 zu 18 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

3. Bundesrat und Parlament empfehlen, das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 100 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 27 zu 18 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 (BBl 2017 2393)

Beschreibung
Worum geht es?
Die beiden Vorlagen sollen die Renten der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge mit Entlastungsmassnahmen und zusätzlichen Einnahmen sichern. Die Reform vereinheitlicht das Rentenalter von Mann und Frau bei 65 Jahren. Sie ermöglicht gleichzeitig die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren und verbessert die Altersvorsorge von Personen mit Teilzeitarbeit und tiefen Einkommen.

Abstimmungsfragen
2. Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer annehmen?

3. Wollen Sie das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament
2. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Bundesverfassung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 101 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 27 zu 18 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

3. Bundesrat und Parlament empfehlen, das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 100 zu 93 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 27 zu 18 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Kommunale Wahlen

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2018/2021

Beschreibung

Gesamterneuerungswahlen vom 24. September 2017 für die Amtsperiode 2018/2021, 1. Wahlgang
  • Wahl mit Urnengang
  • Wahl ohne Urnengang (stille Wahlen)
Der Gemeinderat bzw. das Wahlbüro hat die Erneuerungswahlen des Gemeinderates sowie der vom Volk zu wählenden Behörden und Kommissionen auf den 24. September 2017 angesetzt.

Im Sinne der Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) konnten vor dem ersten Wahlgang die Kandidaturen bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, bei der Gemeindekanzlei angemeldet werden (§ 29a, Abs. 1 GPR).

Am 22. Juni 2017 wurde der Termin für die Gesamterneuerungswahlen im Landanzeiger publiziert und auf die Anmeldemöglichkeit aufmerksam gemacht. Die Anmeldefrist ist am Freitag, 11. August 2017, 12.00 Uhr, abgelaufen.

Frist- und formgerecht sind bei der Gemeindekanzlei folgende Anmeldungen eingegangen:

Wahl mit Urnengang

Gemeinderat (5 Sitze)


  • Genoni, Marco, 1962, von Airolo TI, Alter Kirchweg 6, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Suter-Frey, Carmen, 1960, von Suhr AG und Holderbank AG, Mittlere Dorfstrasse 7, parteilos, bisher
  • Baumann, Thomas, 1960, von Mülligen AG, Galeggenweg 3, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Rüetschi, Daniel, 1970, von Suhr AG, Gartenweg 15, FDP Suhr, bisher
  • Krähenbühl, Oliver, 1963, von Zäziwil BE, Anna Heer Strasse 5, Zukunft Suhr/SP Suhr, neu
  • Woodtli, Beat, 1968, von Rothrist AG, Flurweg 19, SVP Suhr, neu

Gemeindepräsident (1 Sitz)

  • Genoni, Marco, 1962, von Airolo TI, Alter Kirchweg 6, Zukunft Suhr/parteilos, neu

Vizegemeindepräsident(in) (1 Sitz)

  • Rüetschi, Daniel, 1970, von Suhr AG, Gartenweg 15, FDP Suhr, neu
  • Suter-Frey, Carmen, 1960, von Suhr AG und Holderbank AG, Mittlere Dorfstrasse 7, parteilos, neu

Beim Ausfüllen des Wahlzettels für die Gemeinderatswahlen sowie die Wahlen der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten und der Vizegemeindepräsidentin bzw. des Vizegemeindepräsidenten ist zu beachten:
  • Ihre Stimmen für die Gemeindepräsidentin bzw. den Gemeindepräsidenten und die Vizegemeindepräsidentin bzw. den Vizegemeindepräsidenten sind nur gültig, wenn Sie die zu wählende Person gleichzeitig auch als Gemeinderätin bzw. Gemeinderat aufführen.
  • Ihre Stimme ist ungültig, falls Sie die zu wählende Person nur als Gemeindepräsidentin bzw. als Gemeindepräsident und/oder nur als Vizegemeindepräsidentin bzw. als Vizegemeindepräsident aufführen. Hingegen können Sie eine als Gemeindepräsidentin bzw. als Gemeindepräsident und/oder als Vizegemeindepräsident bzw. als

Vizegemeindepräsidentin kandidierende Person nur als Gemeinderätin bzw. Gemeinderat wählen.

Schulpflege (5 Sitze)

  • Ihle, Sonja, 1967, von Oftringen AG und Rudolfstetten-Friedlisberg AG, Neue Aarauerstrasse 95b, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Gugger, Daniel, 1976, von Buchholterberg BE, Steinfeldstrasse 2, Zukunft Suhr/EVP Suhr, bisher
  • Künzli, Patrick, 1985, von Murgenthal AG, Hübeliacker 13b, FDP Suhr, bisher
  • Mollet, René, 1963, von Unterramsern SO, Kirschenweg 6, Zukunft Suhr/parteilos, neu
  • Schwyzer, Jérôme, 1984, von Zürich ZH, Niedermattweg 3, SVP Suhr, neu
  • Zeller-Müri, Kathrin, 1973, von Suhr AG, Schinznach AG und Riedholz SO, Steinfeldstrasse 7, parteilos, neu

Finanzkommission (5 Sitze)

  • Zehnder, Erich, 1961, von Suhr AG, Gerstenweg 15, parteilos, bisher
  • Dietiker, Yvonne, 1969, von Thalheim AG und Walterswil BE, Hübeliacker 11b, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Hauser, Mirjam, 1966, von Böttstein AG, Bachstrasse 95b, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Bradanini, Stefano, 1972, von Buchs AG, Länziweg 9, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Storni, Alain, 1965, von Capriasca TI, Hintere Kirchgasse 20, SVP Suhr, neu
  • Weber, René, 1960, von Suhr AG und Veltheim AG, Kongoweg 3, FDP Suhr, neu

Allgemeine Hinweise
Im ersten Wahlgang sind nicht nur die oben aufgeführten, angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten sondern alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Suhr wählbar.
Bitte bezeichnen Sie die Kandidatinnen oder Kandidaten genau, damit keine Verwechslungen möglich sind.

Wahl ohne Urnengang (stille Wahlen)

Für die nachstehenden Funktionen sind innerhalb der gesetzten Frist folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden:

Steuerkommission (3 Sitze)

  • Pauli, Urs, 1962, von Schwarzenburg BE, Sonneckweg 3, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Bächli-Schönegger, Heidi, 1966, von Endingen AG und Münchwilen AG, Waldhofweg 5, parteilos, bisher
  • Hämmerli, Michel, 1959, von Suhr AG und Vinelz BE, Gartenweg 6, parteilos, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

  • Jost, Thomas, 1964, von Suhr AG und Sursee LU, Schmittegasse 13, parteilos, bisher

Wahlbüro (11 Sitze)

  • Fehlmann, Heinz, 1953, von Suhr AG und Schafisheim AG, Panamaweg 6, FDP Suhr, bisher
  • Bertschi-Colombo, Antonella, 1971, von Suhr AG, Bernstrasse Ost 37, SVP Suhr, bisher
  • Gerber, Michael, 1962, von Reisiswil BE, Hübeliacker 1a, Zukunft Suhr/EVP Suhr, bisher
  • Senn, Alexander, 1986, von Densbüren AG, Mittlere Dorfstrasse 3, parteilos, bisher
  • Wegmüller, Ursula, 1961, von Zürich ZH, Wald BE und Vechigen BE, Hübeliacker 1b, parteilos, bisher
  • Hertig, Leoni, 1991, von Oberhofen am Thunersee BE, Bachstrasse 95k, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Kissling, Seraphina, 1995, von Wolfwil SO, Hintere Kirchgasse 9, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Ort, Marion, 1994, von Suhr AG, Tramstrasse 63, parteilos, bisher
  • Weiersmüller, Marc, 1994, von Suhr AG, Galeggenweg 5, Zukunft Suhr/parteilos, bisher
  • Zeller-Müri, Kathrin, 1973, von Suhr AG, Schinznach AG und Riedholz SO, Steinfeldstrasse 7, parteilos, bisher
  • Graf, Regula, 1956, von Birrwil AG, Obere Dorfstrasse 12, parteilos, neu

Weil gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen ab Publikation anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 22. August 2017, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nach Ablauf der Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen durch das Wahlbüro Suhr als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt. (§ 30a GPR).

Weil innert der Nachfrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, konnten mit Protokoll vom 22. August 2017 die oben aufgeführten vorgeschlagenen Personen des Wahlbüros und der Steuerkommission sowie das Ersatzmitglied der Steuerkommission vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt werden (§ 30a, Abs. 2 GPR).
Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive

Zugehörige Objekte

Name
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