Gesamterneuerungswahlen, stille Wahlen Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission

25. August 2021

Innerhalb der fünftägigen Nachmeldefrist sind keine neuen Wahlvorschläge eingereicht worden. Als Mitglieder der Steuerkommission sowie als Ersatzmitglied der Steuerkommission wurden daher durch das Wahlbüro Suhr die vorgeschlagenen und die im nachstehenden Dokument erwähnten Kandidatinnen und Kandidaten gemäss § 30a, Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Der 1. Urnengang für die Erneuerungswahlen von Gemeinderat, Gemeindepräsident*in, Vizepräsident*in sowie von Finanzkommission und Wahlbüro findet am Sonntag, 26. September 2021 statt.

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