Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

Ein Fristerstreckungsgesuch für die Steuererklärung können Sie unter diesem Link beantragen. 

Bitte beachten Sie: Für Steuererklärungen, welche bis zum 30. Juni des entsprechenden Jahres eingereicht werden, muss kein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden.

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