Personen die Interesse haben, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, erhalten bei der Gemeindekanzlei nähere Auskünfte über den in der Einbürgerungsgemeinde üblichen Verfahrensablauf.

Bitte nehmen Sie telefonisch mit der Gemeindekanzlei Kontakt auf oder kommen Sie am Schalter vorbei.

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