Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter des Einwohner- und Kundendienstes oder über ag.eumzug.swiss anmelden. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden.

Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Zuzug schnell, gratis und einfach mit eUmzug.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein (bei Hauptwohnsitz) / Heimatausweis (bei Nebenwohnsitz)
  • Amtlicher Ausweis
  • Familienausweis (falls Sie minderjährige Kinder haben)
  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Auszug aus dem Mietvertrag)
  • Krankenkassenkarte oder -police


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Ausländerausweis
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU/EFTA-Staaten)
  • Zivilstandsdokument wenn verheiratet, verwitwet, geschieden oder andere Belege die den Zivilstand nachweisen (z.B. Heiratsurkunde)
  • Geburtsurkunde oder anderes Zivilstandsdokument, auf welchem die Eltern ersichtlich sind
  • Familienausweis (bei minderjährigen Kindern)
  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum (z.B. Auszug aus dem Mietvertrag)
  • Krankenkassenkarte oder -police


Wenn Sie vom Ausland zuziehen und einem EU/EFTA Staat angehören, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Arbeitsvertrag
  • Zivilstandsdokument wenn verheiratet, verwitwet, geschieden oder andere Belege die den Zivilstand nachweisen (z.B. Heiratsurkunde)
  • Geburtsurkunde oder anderes Zivilstandsdokument, auf welchem die Eltern ersichtlich sind


Wichtige Informationen zu Ihrem neuen Wohnkanton finden Sie unter www.hallo-aargau.ch. Die Webseite ist in 14 Sprachen verfasst.

Zugehörige Objekte

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Willkommen in Suhr - Erstinformation für Ausländer*innen.pdf Download 1 Willkommen in Suhr - Erstinformation für Ausländer*innen.pdf