Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Zuständiger Bereich: Gemeindekanzlei Für die Beglaubigung von Unterschriften kann der oder die Unterschreibende persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorsprechen. Vor der Unterschrift bzw. vor der Beglaubigung wird die Identität mit einem amtlichen Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis) überprüft.
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