Die Ortsbürgergemeinde Suhr gibt für den Fischfang in der Suhre, von der Oeden Gasse (Gemeindegrenze Unterentfelden/Suhr) bis zum Lochwuhr in Buchs, jeweils für den Zeitraum vom 1. März bis am 30. September jeden Jahres, eine beschränkte Anzahl Fischereikarten ab.

Jeweils Anfang des Jahres wird im Landanzeiger (erste Ausgabe) und auf der Homepage ein Inserat veröffentlicht, worauf man sich bei der Gemeindekanzlei um eine Fischereikarte bewerben kann.

Der Preis für eine Karte beträgt Fr. 295.00. Seit 1. Januar 2010 ist ein Sachkundenachweis obligatorisch. Einwohner von Suhr erhalten den Vorzug, allfällig übrige Fischereikarten werden auch an Auswärtige vergeben.

Fragen betreffend Verfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Yanni Chey, Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei (Telefon 062 855 56 25 oder yanni.chey@suhr.ch).

Fragen betreffend Fischerei richten Sie bitte direkt an den Fischenzaufseher, Herr Hans Rufli (Telefon 062 842 67 73).

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