Sofern Sie sich vorübergehend (mind. 3 Monate) in einer anderen Gemeinde aufhalten und regelmässig nach Suhr zurückkehren, sind Sie verpflichtet, sich bei der vorübergehenden Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter/in anzumelden. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Heimatausweis, den Sie telefonisch, persönlich oder per Online-Formular bei dem Einwohner- und Kundendienst bestellen können.

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