Wohnungswechsel innerhalb des Gebäudes
Zuständiger Bereich: Einwohner- und Kundendienst Seit dem 01. Mai 2009 ist auch der Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des Gebäudes meldepflichtig. Bitte melden Sie uns den Wohnungswechsel innert 14 Tagen und bringen Sie folgende Unterlagen mit: SchweizerbürgerInnen:
Ausländische Staatsangehörige:
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