Wohnungswechsel innerhalb des Gebäudes

Seit dem 01. Mai 2009 ist auch der Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des Gebäudes meldepflichtig.

Bitte melden Sie uns den Wohnungswechsel innert 14 Tagen und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

SchweizerbürgerInnen:
  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Persönlicher Ausweis
  • Mietvertrag

Ausländische Staatsangehörige:
  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Mietvertrag

Zugehörige Objekte