Meldebestätigung (Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis)

Seit dem 1. Mai 2009 heisst das Dokument, das Sie als Quittung für die bei uns hinterlegten Dokumente (Heimatschein oder Heimatausweis) erhalten "Meldebestätigung für Hauptwohnsitz" oder "Meldebestätigung für Nebenwohnsitz". Vorher hiess dieses Dokument Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis und wurde mit dem Oberbegriff Schriftenempfangsschein zusammengefasst.

Dieser Ausweis wird jedem Neuzuzüger als Quittung für den deponierten Heimatschein oder Heimatausweis zugestellt. Ebenfalls wird dieser bei Erreichen der Volljährigkeit zugestellt.

Bei folgenden Änderungen erhalten Sie eine neue Meldebestätigung:
  • Heirat
  • Verwitwung
  • Scheidung
  • Adressänderung
  • Namensänderung

Bei einem allfälligen Wegzug ist dieser Ausweis dem Einwohner- und Kundendienst gegen Herausgabe der Schriften abzugeben.

Preis

0.--

Zugehörige Objekte