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Die Suhrer Gemeindeversammlungen finden in der Regel wie folgt statt: Einwohnergemeindeversammlung: Zweitletzter Donnerstag im Juni und letzter Donnerstag im November Ortsbürgergemeindeversammlung: Drittletzter Donnerstag im Juni und zweitletzter Donnerstag im November
| Aufgaben: | Einwohnergemeinde Die Einwohnergemeindeversammlung fasst Beschluss über Rechnung, Voranschlag, Steuerfuss, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte der Gemeinde, die in § 20 des Gemeindegesetzes oder in der Gemeindeordnung geregelt sind. Ortsbürgergemeinde Die Stimmberechtigten Ortsbürger fassen Beschluss über den Voranschlag der Ortsbürgerrechnung, die Rechnung und weitere Sachgeschäfte, welche in den §§ 7 und 8 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden abschliessend geregelt sind. |
| Voraussetzungen: | Stimmberechtigt an der Einwohnergemeindeversammlung sind alle in Suhr wohnhaften Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Stimmberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle Suhrer Einwohner und Einwohnerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind und die das Suhrer Ortsbürgerrecht besitzen. |
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