Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung

Informationen

Datum
8. März 2015
Lokalität
Gemeindeverwaltung (Altes Schulhaus), Tramstrasse 14, 5034 Suhr, Parterre
Kontakt
gemeindekanzlei@suhr.ch
Beschreibung
Die Vorlagen folgen einen Monat vor der Abstimmung.

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»

Beschreibung
Die Initiative fordert zusätzliche steuerliche Entlastungen für Familien mit Kindern. Zu diesem Zweck sollen Kinder- und Ausbildungszulagen von den Einkommenssteuern befreit werden.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» annehmen?

Empfehlung an die Stimmberechtigten

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Initiative mit 159 zu 35 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 32 zu 13 Stimmen ohne Enthaltungen.
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Ebene
Bund
Art
Initiative

Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»

Beschreibung
Die Initiative verlangt die Einführung einer Steuer auf nicht erneuerbarer Energie. Die Verteuerung des Energieverbrauchs soll durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer kompensiert werden.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» annehmen?

Empfehlung an die Stimmberechtigten

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Der Nationalrat hat die Initiative mit 171 zu 27 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse vom 25. November 2014

Beschreibung
Anfang 2013 zeichnete sich ab, dass dem Kanton dauerhafte (strukturelle) Defizite drohen. Dies ist insbesondere auf ein starkes Aufwandwachstum in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Sicherheit und Rechtsprechung zurückzuführen, das in den vergangenen Jahren über dem Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) lag und grösstenteils durch externe Faktoren, vielfach Bundesvorgaben, verursacht wurde. Gleichzeitig müssen sinkende Erträge bei den Beteiligungen (insbesondere Axpo Holding AG und Schweizerische Nationalbank) verzeichnet werden.

Der Regierungsrat hat deshalb rechtzeitig die Leistungsanalyse vorbereitet, um das drohende strukturelle Defizit von über 100 Millionen Franken zu verhindern. Mit der Umsetzung der rund 190 Massnahmen der Leistungsanalyse kann mittelfristig ein ausgeglichener Staatshaushalt erreicht und verhindert werden, dass der nächsten Generation neue Schulden aufgebürdet werden.

Gegenstand der Abstimmungsvorlage sind 15 Massnahmen, die eine Änderung von gesetzlichen Bestimmungen bedingen. Diese Änderungen sind im Sammelerlass "Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse" zusammengefasst.

Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen Ihnen, das Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse anzunehmen. Der Regierungsrat hat mit dem Massnahmenpaket Leistungsanalyse seine Verantwortung wahrgenommen und rechtzeitig Gegenmassnahmen ergriffen, um den Finanzhaushalt des Kantons im Lot zu halten. Der Grosse Rat ist den meisten Anträgen des Regierungsrats gefolgt und hat das Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse mit 92 zu 41 Stimmen beschlossen. Mit der Leistungsanalyse kann der Staatshaushalt entlastet werden, ohne dass Kernaufgaben des Staats einschneidend betroffen sind. Die Leistungsanalyse hat lediglich eine Verlangsamung des Ausgabenwachstums zur Folge. Gesunde Finanzen sind wichtig, um in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben und neue wichtige Aufgaben finanzieren zu können.
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Aargauische Volksinitiative "zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken" vom 30. Oktober 2012

Beschreibung
Im Kanton Aargau kann der Regierungsrat den Detailhandel mit Feuerwerkskörpern, die Vergnügungszwecken dienen, einschränken. Die Gemeinden können in ihren Polizeireglementen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern regeln. Möglich sind dabei Einschränkungen, Verbote oder eine Bewilligungspflicht.

Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass nur noch bestimmte Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Für besondere öffentliche Anlässe kann der Regierungsrat für Feuerwerke ohne Knallkörper Ausnahmen festlegen. Private Feuerwerke wären grundsätzlich verboten; einzig am 1. August wären sie von 21 bis 24 Uhr erlaubt und ebenfalls auf Feuerwerke ohne Knallkörper beschränkt.

Regierungsrat und Grosser Rat lehnen die Initiative ab. Die Gemeinden kennen die Situation vor Ort am besten und können mit angepassten Bestimmungen die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung schützen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen und Tieren sowie auf Umwelt und Sicherheit sind nicht besonders gewichtig und bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen. Vor diesem Hintergrund ist ein derart weitgehendes kantonales Abbrennverbot von Feuerwerken unverhältnismässig
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungsergebnisse_08-03-2015.pdf Download 0 Abstimmungsergebnisse_08-03-2015.pdf