Eidgenössische, Kantonale und Kommunale Abstimmungen

Informationen

Datum
12. Februar 2017
Lokalität
Gemeindeverwaltung (Altes Schulhaus), Tramstrasse 14, 5034 Suhr, Parterre
Kontakt
gemeindekanzlei@suhr.ch
Beschreibung
siehe einzelne Vorlage

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (BBI 2016 7587

Beschreibung
Worum geht es?
Die Vorlage will die Finanzierung der Nationalstrassen und Agglomerationsprojekte sichern und dazu einen zeitlich unbefristeten Fonds schaffen. Damit sollen Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigt, Betrieb und Unterhalt gesichert und Agglomerationsprojekte mitfinanziert werden.

Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und
den Agglomerationsverkehr annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Bundesverfassung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 146 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 41 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen.
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) (BBI 2016 4937)

Beschreibung
Worum geht es?
Die Unternehmenssteuerreform III schafft die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften ab. Sie stärkt mit neuen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und verschafft den Kantonen finanzpolitischen Spielraum.

Abstimmungsfrage
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen, das Unternehmenssteuerreformgesetz III anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 139 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Ebene
Bund
Art
Antrag

Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration (BBI 2016 7581)

Beschreibung
Worum geht es?
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.

Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration annehmen?

Die Haltung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Bundesverfassung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 122 zu 75 Stimmen ohne Enthaltung angenommen, der Ständerat mit 25 zu 19 Stimmen ohne Enthaltung.
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Kantonale Vorlagen

Aargauische Volksinitiative «Chancen für Kinder – Zusammen gegen Familienarmut» vom 23. Dezember 2009

Beschreibung
Die Initiative verlangt, die Verfassung des Kantons Aargau so zu ergänzen, dass zusätzlich zur Ausrichtung von Familienzulagen zur gezielten Unterstützung von Kindern einkommensschwacher Familien bis zur Beendigung der obligatorischen Schule Kinderbeihilfen ausgerichtet werden.

Der Schutz von Familien ist sowohl in der geltenden Bundesverfassung als auch in der geltenden Verfassung des Kantons Aargau verankert. Bereits heute werden im Aargau Massnahmen zum Schutz vor familienbedingter Armut ergriffen. Ein Beispiel ist die Elternschaftsbeihilfe, die es wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen ermöglicht, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Die vom Initiativkomitee geforderte Verfassungsbestimmung braucht es folglich nicht. Zudem macht die Initiative klare inhaltliche Vorgaben, die im Rahmen der Umsetzung auf Gesetzesstufe so zu übernehmen wären und den Spielraum bei der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen stark einschränken würden. Schliesslich besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Hinblick auf die angespannte finanzpolitische Situation des Kantons Aargau kein Raum, neue Bedarfsleistungen auszuarbeiten.

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Aargauische Volksinitiative «JA zu einer guten Bildung – NEIN zum Lehrplan 21» vom 2. Juni 2015

Beschreibung
Die Initiative "Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21" will im Schulgesetz einen abschliessenden Katalog der zu unterrichtenden Schulfächer festlegen. Zudem verlangt sie, dass der Aargauer Lehrplan für die Volksschule Jahrgangsziele umschreibt und für den Kindergarten ein Rahmenlehrplan gelten soll.

Neben der Tatsache, dass mit der Initiative nicht wie im Initiativtitel angedeutet über die Einführung des Lehrplans 21, sondern über die Neuformulierung des § 13 im Schulgesetz abgestimmt wird, bringt sie aus Sicht des Regierungsrats etliche Nachteile für die Aargauer Volksschule. Sie schadet der Aargauer Volksschule, indem sie deren Bildungsangebot per Gesetz einschränkt und die Harmonisierung der Bildungsziele unter den Kantonen, wie sie durch die Bundesverfassung vorgegeben und von den Stimmberechtigten gewünscht ist, behindert. Der vorgeschlagene Gesetzestext würde Änderungen auch am heute geltenden Lehrplan notwendig machen und den Kanton Aargau zu einem kostspieligen Alleingang zwingen.

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Optimierung der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden; Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge (AVBiG) vom 1. März 201

Beschreibung
Die öffentlichen Aufgaben können nur erfolgreich gemeistert werden, wenn Kanton und Gemeinden gut zusammenwirken. Zwei wichtige Voraussetzungen dafür sind: Eine gute Aufteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden sowie ein fairer und transparenter Finanzausgleich zwischen den Gemeinden.

Im Kanton Aargau sind Aufgabenerfüllung und Finanzierungspflichten zwischen Kanton und Gemeinden weitgehend sachgerecht aufgeteilt. In einigen Bereichen sind aber weitere Verbesserungen möglich. Beim Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden sind die Zahlungen schwer nachvollziehbar und vom Parlament nicht gut steuerbar. Es werden teilweise nicht jene Lasten berücksichtigt, die tatsächlich für die unterschiedliche Kostenbelastung der Gemeinden verantwortlich sind. Finanzschwache Gemeinden werden – je nach Gemeindegrösse – sehr unterschiedlich behandelt.

Mit je einem Gesetz sollen einerseits die Aufgabenteilung weiter optimiert und andererseits der Finanzausgleich neu ausgerichtet werden. Gegen beide Gesetze ist das Referendum zustande gekommen. Die beiden Bereiche sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Die Neuregelungen können daher nur in Kraft treten, wenn beide Gesetze Zustimmung finden.

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die beiden Vorlagen zur Annahme.

Vorlage 4: Gesetz über den Ausgleich der Aufgabenverschiebungsbilanz sowie über die Übergangsbeiträge (AVBiG) vom 1. März 2016

Gestaltung und Vollzug einer Aufgabe einerseits und ihre Finanzierung andererseits sollen möglichst auf der gleichen Ebene liegen. Reine Verbundfinanzierungen (Mitfinanzierung ohne Mitgestaltungsmöglichkeit) sollen vermieden werden.

Um diese Grundsätze noch besser umzusetzen, sind – neben einigen kleineren Anpassungen – folgende Änderungen vorgesehen:

Der Zuschlag, den die Gemeinden auf ihren Beiträgen an den Personalaufwand der Volksschule leisten müssen (eingeführt als Übergangslösung im Zusammenhang mit der Kantonalisierung der Spitalfinanzierung), entfällt.
Die Gemeinden übernehmen vollumfänglich die Finanzierung der materiellen Sozialhilfe sowie der Kosten, die der öffentlichen Hand infolge nicht bezahlter Krankenkassenprämien entstehen.
Der Kanton übernimmt vollumfänglich die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.
Insgesamt führen diese Veränderungen zu einer Verschiebung von Lasten im Umfang von rund 40 Millionen Franken zum Kanton. Zum Ausgleich ist ein Steuerfussabtausch vorgesehen: Die Kantonssteuer steigt um drei Prozentpunkte an, die Gemeindesteuern sinken im gleichen Umfang. Um verbleibende Rundungsdifferenzen auszugleichen, wird zusätzlich die Möglichkeit von direkten Ausgleichszahlungen zwischen Kanton und Gemeinden geschaffen.
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Aargauische Volksinitiative «Arbeit und Weiterbildung für alle!» vom 11. Juni 2012

Beschreibung
Die Volksinitiative verlangt den Erlass eines Gesetzes zur Schaffung einer kantonalen Arbeitslosenhilfe. Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen Wohnsitz im Kanton Aargau haben, sollen unter gewissen Voraussetzungen Taggeldleistungen erhalten. Zudem sollen Massnahmenplätze aufgebaut, Beiträge an Umschulungen sowie Aus- und Weiterbildungen ausgerichtet und Präventivmassnahmen für stark durch Arbeitslosigkeit gefährdete Personen angeboten werden. Für arbeitslose, teilleistungsfähige Personen müsste der Kanton Arbeitsplätze schaffen und finanzieren.

Ein Blick auf die Arbeitslosenzahlen zeigt, dass sich die Zahl der Stellensuchenden in den letzten fünf Jahren zwar von durchschnittlich 13'100 auf rund 15'500 erhöht hat, die Quote der Aussteuerungen im Verhältnis zur Zahl der Stellensuchenden aber konstant geblieben ist. Das Risiko, ausgesteuert zu werden, blieb in den letzten fünf Jahren unverändert und die Quote jener Personen, die wieder eine Stelle finden, ist gleich hoch geblieben.

Die Umsetzung des vorgeschlagenen Arbeitslosenhilfegesetzes wäre mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden und würde die Staatskasse des Kantons mit jährlich rund 46 Millionen Franken belasten. Diese Mehraufwendungen sind vor dem Hintergrund der bedeutenden finanzpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre im Kanton Aargau nicht verkraftbar. Regierungsrat und Grosser Rat lehnen die Initiative daher ab. Auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags wurde verzichtet.
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Optimierung der Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden und Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden; Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG) vom 1. März 2016

Beschreibung
Die öffentlichen Aufgaben können nur erfolgreich gemeistert werden, wenn Kanton und Gemeinden gut zusammenwirken. Zwei wichtige Voraussetzungen dafür sind: Eine gute Aufteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden sowie ein fairer und transparenter Finanzausgleich zwischen den Gemeinden.

Im Kanton Aargau sind Aufgabenerfüllung und Finanzierungspflichten zwischen Kanton und Gemeinden weitgehend sachgerecht aufgeteilt. In einigen Bereichen sind aber weitere Verbesserungen möglich. Beim Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden sind die Zahlungen schwer nachvollziehbar und vom Parlament nicht gut steuerbar. Es werden teilweise nicht jene Lasten berücksichtigt, die tatsächlich für die unterschiedliche Kostenbelastung der Gemeinden verantwortlich sind. Finanzschwache Gemeinden werden – je nach Gemeindegrösse – sehr unterschiedlich behandelt.

Mit je einem Gesetz sollen einerseits die Aufgabenteilung weiter optimiert und andererseits der Finanzausgleich neu ausgerichtet werden. Gegen beide Gesetze ist das Referendum zustande gekommen. Die beiden Bereiche sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Die Neuregelungen können daher nur in Kraft treten, wenn beide Gesetze Zustimmung finden.

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen die beiden Vorlagen zur Annahme.

Vorlage 5: Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG) vom 1. März 2016

Der Finanzausgleich soll künftig aus einem Ressourcen- und einem Lastenausgleich bestehen. Der Steuerkraftausgleich als Hauptbestandteil des Ressourcenausgleichs verringert die Unterschiede in der Finanzkraft der Gemeinden. Finanzstarke Gemeinden leisten Abgaben, finanzschwache Gemeinden erhalten Beiträge. Besonders finanzschwache Gemeinden erhalten ergänzend sogenannte Mindestausstattungsbeiträge, damit sie eine Finanzkraft von 84 % des kantonalen Durchschnitts erreichen können.

Aus dem Lastenausgleich werden Gemeinden unterstützt, die aufgrund ihrer strukturellen Rahmenbedingungen in gewissen Aufgabenbereichen mit überdurchschnittlich hohen Kosten konfrontiert sind. Berücksichtigt werden dabei Sonderlasten in den Bereichen Bildung (viele Volksschülerinnen und Volksschüler), Soziales (hohe Sozialhilfequote) sowie räumliche Nachteile (grosse Nicht-Siedlungsfläche).

Mit Ergänzungsbeiträgen werden darüber hinaus Gemeinden unterstützt, welche trotz Finanzausgleich ihre Gemeinderechnung nur ausgeglichen gestalten könnten, wenn sie einen Steuerfuss festsetzen würden, der um mehr als 25 Prozentpunkte höher ist als der kantonale Mittelwert. In dieser Regelung liegt für viele finanzschwache Gemeinden ein entscheidender Vorteil der neuen gegenüber der bisherigen Regelung: Sie haben die Sicherheit, dass sie auch bei einer weiteren Verschlechterung ihrer Finanzlage den Steuerfuss nicht über die gesetzlich vorgesehene Begrenzung hinaus erhöhen müssen.

Wie bisher werden die Ausgleichsbeiträge einerseits durch die Abgaben der finanzstarken beziehungsweise weniger belasteten Gemeinden finanziert und andererseits durch Steuerzuschläge.

Jene Gemeinden, die infolge der Neuregelungen finanziell mehrbelastet werden, erhalten während vier Jahren Übergangsbeiträge, um ihnen die Anpassung an die neue Situation zu erleichtern.
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Kommunale Vorlagen

Referendumsabstimmung Zukunftsraum Aarau, Information Prüfung Fusion und verstärkte Zusammenarbeit in der Region (IKZ) im Rahmen "aarau regio" sowie Fusionsprojekt - Ausarbeitungsphase - Kostenbeteiligung 1. Phase Leitbild "Neue Aargauer Kantonshauptstadt" - Kreditbegehren Fr. 76'000.00 (Anteil Suhr) und gemeindeseitige Kosten Fr. 19'000.00

Ebene
Gemeinde
Art
Fakultatives Referendum
Name
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Zugehörige Objekte

Name
Referendumsabstimmungsergebnis_Zukunftsraum_Aarau_Information_Prufung_Fusion_und_verstarkte_Zusammenarbeit_in_der_Region_IKZ_im_Rahmen_aarau_regio_sowie_Fusionsprojekt_-_Ausarbeitungsphase_-_Kostenbeteiligung_-_12.02.2017.pdf Download 0 Referendumsabstimmungsergebnis_Zukunftsraum_Aarau_Information_Prufung_Fusion_und_verstarkte_Zusammenarbeit_in_der_Region_IKZ_im_Rahmen_aarau_regio_sowie_Fusionsprojekt_-_Ausarbeitungsphase_-_Kostenbeteiligung_-_12.02.2017.pdf
Abstimmungsergebnisse_eidg._und_kant._der_Gemeinde_Suhr_vom_12.02.2017.pdf Download 1 Abstimmungsergebnisse_eidg._und_kant._der_Gemeinde_Suhr_vom_12.02.2017.pdf