Hallenbenützung für SporttrainingsDer Bundesrat erlaubt Sport-Trainings ab 11. Mai – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit je maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen. Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. - Die Garderoben und Duschen sowie Theorie-und/oder weitere Aufenthaltsräume bleiben bis auf weiteres geschlossen. Anträge zur Hallenbenützung sind direkt an oliver.kraehenbuehl@suhr.ch zu stellen. Datum der Neuigkeit 12. Mai 2020
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